von Johannes F. Lehmann (April 2025)
„Stop! Sie werden platziert. Bitte hier warten“, muss man seit einiger Zeit immer häufiger in den Eingangsbereichen von Lokalen, Restaurants und sogar von Kneipen auf Schildern und Aufstellern lesen. Man kennt das aus Amerika, wo dies immer schon üblich war, man kennt es aus Frühstückssälen in größeren Hotels oder auch aus hiesigen Tempeln der Spitzengastronomie, wo man selbstverständlich vom Kellner diskret zum Platz geführt wird – hier allerdings ohne Platzanweiserwarnungstafeln im Entréé. Seit einiger Zeit aber, vor allem seit der Pandemie, greifen Stoppschilder dieser Art auch in weniger edlen Lokalitäten um sich. Als Checkpoints für Impfzertifikate dienten derartige Eingangsbewachungen zunächst dem Ausschluss von Ungeimpften. Nun aber, da am Eingang keine Ausweise mehr gezeigt werden müssen, sind die Kontrollen in Form von Stoppschildern vielerorts doch geblieben. Besonders frappierend ist, dass dies eben auch beim durchschnittlichen Italiener oder sogar in Eckkneipen der Fall ist.
Doderers Stammkneipe

Der eingangs zitierte Satz stammt aus der ehemaligen Stammkneipe des Österreichischen Schriftstellers Heimito von Doderer (1896-1966), der hier in der Josefstadt, im 8. Wiener Bezirk, gleich gegenüber dem Café Eiles (wo Derartiges noch nicht üblich ist), in den 50er und 60er Jahren ein und ausging.
Innenraum der Gastwirtschaft Franz Blauensteiner
Man stelle sich vor, von Doderer wäre in seine Stammkneipe gekommen und dort auf ein Schild gestoßen, wie man es heute sieht (siehe Bild oben), aufgenommen im Mai 2024). Hätte er sich da brav in die Schlange gestellt und gewartet, bis der Wirt ihn an seinen Stammtisch (in das sogenannte Doderer-Stüberl) geführt hätte? Eine groteske Vorstellung!

Machtbeziehung zwischen Wirt und Gast
Aber warum herrscht das Groteske? Warum greift, etwa auch in Berlin-Schöneberg, eine Kontrolle des Gastes in dieser Weise um sich?

Berlin-Schönberg: Laterne (August 24)
Und wie verhält es sich überhaupt mit dem Verhältnis von Wirt und Gast, das hier offenbar auf dem Spiel steht und sich als Machtbeziehung erweist? Ist der Gastraum ein öffentlicher Raum, in dem man sich unter Beachtung der üblichen Höflichkeitsregeln – entschuldigen Sie, darf ich mich hier noch dazusetzen? – frei bewegen kann – oder ist er ein vom Gastgeber am Eingang kontrollierter Raum? Wo liegt die Schwelle zum Gastraum? Dass es sich bei der Gestaltung der Eintrittsschwelle um ein Machtverhältnis handelt, indem die Urszene der Gastlichkeit ausgehandelt wird (wird man aufgenommen oder abgewiesen?) sieht man vielleicht am deutlichsten im Western, wie leicht ein zweites Gedankenexperiment zeigt: Man stelle sich vor, Clint Eastwood in einer Rolle als Westernheld, stößt, den Zigarillo zwischen den Zähnen, die Schwingtüren des Saloons auf – und muss dann erst einmal warten, bis der Wirt ihm einen freien Platz anweist. Was wir sehen, ist natürlich das gerade Gegenteil: Die Oberhoheit liegt hier ganz beim Gast, der sich, Pistole im Halfter, nimmt, was er will, wenn nötig, mit Gewalt; Wirte sind im Western in aller Regel schwächliche Figuren, die den Ansagen der Revolverhelden diensteifrig folgen und sich bei Schießereien hinter der Theke verstecken. Die Klarheit dieser Verhältnisse ist dem Fehlen des staatlichen Gewaltmonopols geschuldet, der bewaffnete Gast genießt das Recht des Stärkeren auch bei seinem Wirt.
Hausrecht und Gastrecht
Unter Bedingungen eines staatlichen Gewaltmonopols, wie sie heute gelten, tritt an die Stelle der Gewalt das Recht: Das Recht des Gastes auf Gastlichkeit und das Recht des Gastgebers auf sein Hausrecht. Gastrecht und Hausrecht stehen sich gegenüber. Welche Rechte aber hat der Gast und welche der Gastgeber? Welche Rechte soll er haben und welche nicht? Dem Recht des Gastes auf Gastlichkeit – und dieses Gastrecht reicht in der Geschichte sehr weit zurück und ist Grundlage noch des modernen Völker- und Asylrechts (Helmut Quaritsch: Recht auf Asyl, 1985) – steht das Hausrecht des Gastgebers gegenüber. So darf der Hausherr einem Gast Hausverbot erteilen, wenn der Gast randaliert, so darf der Hausherr auf Bezahlung bestehen und er darf Gäste abweisen, etwa wenn das Gasthaus voll besetzt ist. Für das Zusammenspiel von Wirt und Gast im Alltag steht das Recht allerdings eher im Hintergrund, man unterschreibt ja keine Verträge, vielmehr wird es von Gewohnheiten und Benimmregeln bestimmt und von Zurichtungen des Raums. Sich etwa einfach so einen freien Draußentisch in meinem Stammitaliener zu suchen oder sich irgendwo dazuzusetzen, wenn wenig Platz ist, ist leider nicht mehr möglich. Kordeln auf Messingständern umzäunen hasenstallartig das Terrain, in dem man sich früher selbst seinen Tisch suchte. Jetzt aber gibt es eine Hasenstallpforte, die eine hohle Gasse bildet, durch die alle kommen müssen, um auf Platzierung zu warten. Warum aber dieses ungastliche Grenzregime? Warum hier Kontrolle und hausherrliche Platzverteilung? In welchem Verhältnis stehen diese Grenzkontrollen und Platzanweisungen zu politischen Formen des Gastrechtes und anderen Formen der Grenzkontrollen? Wird hier postpandemisch einfach fortgesetzt, was in der Pandemie zur 2/3-G-Kontrolle eingeführt wurde, einer Zeit, in der man das Heil ja auch wieder in Grenzschließungen suchte?
Gäste unter sich?
In jedem Fall ist der Umgang mit der Schwelle von Gast- und Hausrecht, ist der Eingangsbereich eines Lokals, wo eben dies ausgehandelt wird, ein Indikator für das gesellschaftliche Miteinander und den Umgang mit Grenzen. Ein Indikator allerdings nicht nur im Hinblick auf das Verhältnis von Wirt und Gast, von Einheimischen und Gastlichkeit suchenden Ankömmlingen, sondern womöglich viel mehr zwischen den Gästen selbst. Denn das, was diese ungastliche Schilderpolitik letztlich leistet, ist, dass man als Gast mit anderen Gästen gar nicht mehr kommunizieren muss. Man folgt dem Kellner zum Platz wie ein SUV durch den Stadtverkehr. Ohne rechts oder links zu blinken, tunnelt man zu seinem zugewiesenen Tisch. Der Kellner übernimmt als Dritter jene Kommunikationsarbeit, die anfallen würde, wenn man mit anderen Gästen aushandeln würde, ob und wo noch etwas frei ist und ob und wo man sich dazusetzen könne. Kaum vorstellbar, dass es das war, was Heimito von Doderer in seiner Stammkneipe suchte.
Hinterlasse einen Kommentar